Vortäuschen einer Straftat

Wenn du der Polizei oder einer anderen Behörde mitteilst, dass eine Straftat begangen wurde, obwohl du genau weißt, dass das gelogen ist, machst du dich nach § 145d StGB strafbar.

Je nachdem, wie groß die Auswirkungen einer solchen falschen Anzeige sind, kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe (bis zu drei Jahren) verhängen.

Fakten

Wenn die Polizei erzählt bekommt, dass eine Straftat begangen wurde, ist sie gesetzlich verpflichtet tätig zu werden, also Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung der angezeigten Straftat einzuleiten. Diese Verpflichtung nennt man "Legalitätsprinzip"; sie ergibt sich aus § 163 Abs. 1 S. 1 StPO (Strafprozessordnung).

Stellt sich nun heraus, dass die Anzeige gelogen war, kann der Anzeigende zum einen nach § 145d StGB bestraft werden. Je nachdem, wie groß die Auswirkungen einer solchen falschen Anzeige sind, kann das Gericht entweder eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe (bis zu 3 Jahren) verhängen. Zum anderen können auch die Kosten für die polizeilichen Maßnahmen vom Anzeigenden zurückgefordert werden. Und das kann schnell sehr teuer werden.

Betroffene und Beteiligte

Täter nach § 145d StGB ist derjenige, der gegenüber der Polizei oder einer anderen Behörde eine Anzeige über eine Straftat macht, die tatsächlich nicht stattgefunden hat. Bestraft wird man also, wenn man bewusst lügt und nicht, wenn man aus Versehen falsche Angaben zu einer (tatsächlich stattgefundenen) Straftat macht.

Du solltest dir also merken, dass es kein Scherz ist, eine Straftat anzuzeigen, die gar nicht stattgefunden hat. Es kann zum einen teuer für dich werden, weil Ermittlungen der Polizei viel Geld kosten. Zum anderen solltest du bedenken, dass du eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe dafür bekommen kannst.

Außerdem willst du doch vermutlich auch, dass die Polizei sich um die realen Straftaten kümmert und für Sicherheit sorgt, anstatt sich mit einer Straftat zu beschäftigen, die nicht stattgefunden hat.

Wenn du eine erfundene Straftat angezeigt hast, solltest du schnellstmöglich mit der Wahrheit herausrücken, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Eure Fragen zum Thema

Wenn du dir nicht sicher bist, dann ist es gut, wenn du der Polizei das auch so erzählst. Strafbar machst du dich deswegen nicht.

Wenn tatsächlich eine Straftat passiert ist und du Angaben dazu machen kannst, hast du die Stellung eines Zeugen. Als Zeuge hast du bestimmte Rechte und Pflichten. So bist du zum Beispiel verpflichtet, wahre Angaben zu machen. Kann man dir nachweisen, dass du zu der Straftat bewusst falsche Angaben gemacht, also gelogen hast, kannst du entweder wegen Falschaussage (§ 153 StGB) oder, sofern du bei Gericht unter Eid falsch aussagst, sogar wegen Meineids (§ 154 StGB) bestraft werden.

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