Urkundenfälschung

Wer wollte nicht schon einmal einen Kinofilm sehen oder in die Disco gehen, obwohl er dafür noch nicht alt genug ist?

Wer sich in dieser Situation selbst hilft und seinen Schülerausweis oder andere Dokumente manipuliert, um sich älter zu machen, begeht eine Straftat.

Alle Dokumente, die dazu geeignet sind, einem anderen etwas über die eigene Person zu verraten (Name, Alter, Anschrift usw.), und die absichtlich zum Zwecke einer Täuschung verändert werden, machen den Benutzer dieser Papiere zum Straftäter.

Auch wenn nicht jeder Kinokassenangestellte oder Fahrkartenkontrolleur ein Mikroskop dabei hat: Der Verdacht einer Fälschung ergibt sich häufig schnell. Und hinzu gerufene Polizisten können die Dokumente dann wegnehmen, damit die Spezialisten im Polizeilabor beweisen, dass es sich tatsächlich um einen Fälschung handelt.

Auch wenn die Möglichkeiten verlockend wirken, sind die Strafen und sonstigen Folgen oft erheblich.

Fakten

Wer Dokumente verfälscht, um andere zu täuschen, begeht eine Straftat!

Dokumente im Rechtssinne werden Urkunden genannt. Das Nachmachen und Verfälschen von Urkunden oder das Benutzen von Fälschungen wird im Gesetz als „Urkundenfälschung“ bezeichnet (§ 267 StGB).

Gerade auch weil eine Urkundenfälschung häufig als Mittel zum Betrug eingesetzt wird (z. B. der Abschluss eines günstigen Vertrags mit Hilfe eines falschen Ausweises), wird von Gerichten genau darauf geachtet, solche Taten angemessen zu bestrafen.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren können nicht für ihre Taten bestraft werden. Sie sind strafunmündig. 

Werden sie bei Straftaten erwischt, werden aber trotzdem ihre Personalien aufgenommen. Sie werden dann ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten übergeben. Das ist meist unangenehm. Außerdem müssen die Erwachsenen eventuell entstandenen Schaden ausgleichen, weil sie für das Verhalten ihres Kindes verantwortlich gemacht werden. 

Auch das Jugendamt kann von der Polizei informiert werden und kümmert sich dann ebenfalls um die Angelegenheit.

Jugendliche ab 14 Jahren können laut Gesetz für ihr Verhalten bestraft werden. Je älter ein junger Mensch ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Tat nicht ohne spürbare Folgen bleibt. 

Neben dem Ermittlungsverfahren bei der Polizei bekommen natürlich die Eltern die Sache gemeldet. Auch das Jugendamt erhält Bescheid, und am Ende muss sich die Justiz um die Angelegenheit kümmern. Häufig werden Maßnahmen wie z. B. Sozialstunden verhängt. Bei schweren Vergehen oder wiederholten Verstößen können andere Strafen drohen.

Neben den Strafermittlungen (der Täter hat dann eine Akte bei der Polizei!) kann der Geschädigte auch einen Ausgleich fordern, sofern ein Schaden entstanden ist. Dafür müssen dann der Jugendliche oder seine Eltern aufkommen, was nicht selten dazu führt, dass das Taschengeld oder Gehalt vom Jobben jahrelang hierfür verwendet werden muss.

Betroffene und Beteiligte

Wenn du diesen Artikel gelesen hast und dir die Beschreibungen für eine Urkundenfälschung nur zu bekannt vorkommen, weil du das auch schon gemacht hast, dann weißt du jetzt, dass das eine Straftat ist, die unangenehme Folgen für dich haben kann.

Denke lieber noch mal gründlich darüber nach, bevor du das nächste Mal eine Unterschrift, deinen Ausweis oder andere Dokumente veränderst oder fälschst.

Eure Fragen zum Thema

Strafbar macht sich, wer ein gefälschtes Dokument benutzt, um andere zu täuschen. Sofern reine Spielausweise oder fiktive Dokumente nur untereinander und zum Spiel verwendet werden, liegt keine Straftat vor. Immerhin wissen alle Mitspieler, worum es geht. Das ist ähnlich wie mit dem Spielgeld bei Monopoly.

Nein. Urkunden im Sinne der Gesetze können auch andere Dokumente sein, die nicht nur auf Papier gedruckt werden. Auch Ausweise o.ä., die aus Kunststoff hergestellt werden, können Urkunden sein. Außerdem sind z. B. auch amtlich ausgegebene Kfz-Kennzeichenschilder Urkunden. Wenn du also am Motorroller ein verfälschtes Versicherungskennzeichen anbringst, täuschst du somit andere Verkehrsteilnehmer und die Polizei.

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