Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt zwischen Menschen, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenleben, d.h. als Familie oder Paar.

Sie liegt auch dann vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.

Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt. Sie liegt beispielsweise vor, wenn ein Partner Gewalt und Demütigungen einsetzt, um den anderen zu kontrollieren und Macht auszuüben. Dies geschieht häufig zu Hause, kann aber auch außerhalb der Wohnung geschehen, z. B. können Kindereinrichtungen, die Straße, Geschäfte und Arbeitsstellen Tatort sein.

Fakten

Es gibt viele Arten, wie häusliche Gewalt ausgeübt werden kann. Dazu gehören zum Beispiel Verhaltensweisen, die die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der anderen Person ignorieren, die Person isolieren oder Kontakte nach außen verhindern, Demütigungen, Beleidigungen, Bedrohung, Einschüchterungen, Verfolgen und Auflauern (Nachstellung),körperliche Gewalt androhen und ausüben, sexuelle Gewalt bis hin zu Vergewaltigungen, Tötungen (Mord oder Totschlag), Drohung mit Selbstmord oder Drohung, den Kindern etwas anzutun.

Häusliche Gewalt kann dauernd passieren oder in Abständen immer wieder stattfinden.

Häusliche Gewalt ist nie Privatsache, sondern strafbar. Sie ist kein eigener Straftatbestand, aber viele Erscheinungsformen häuslicher Gewalt sind gesetzlich verboten und stellen eine Straftat dar. Sie reichen von Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Nachstellung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung über verschiedene Sexualdelikte bis hin zur versuchten und vollendeten Tötung.

Die Polizei hat die Möglichkeit, konsequent gegen die Täter vorzugehen, z. B. durch Wohnungsverweisung, Platzverweis oder Strafanzeige. Sie kann Opfern Hilfestellung bei der Beantragung weitergehenden zivilrechtlichen Schutzes geben.

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Außerdem kann dem gewalttätigen Partner verboten werden, sich dem Opfer zu nähern oder mit ihm Kontakt aufzunehmen, (z. B. per Telefon, Fax, SMS oder E-Mail). Das Gericht kann den Täter auch verpflichten, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung, zumindest befristet, zu überlassen - ganz unabhängig davon, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist. Das bedeutet also, dass zunächst immer der Täter ausziehen und sich vom Opfer fernhalten muss.

Betroffene und Beteiligte

Meistens sind Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, unabhängig von Alter, Bildung, Schichtzugehörigkeit, Nationalität, ethnischer und religiöser Zugehörigkeit.

Aber auch Kinder, Eltern, Geschwister und andere Verwandte können Opfer von häuslicher Gewalt werden.

Wo sie Geborgenheit erwarten, erleben sie Gewalt, denn meistens ist der Täter oder die Täterin ein geliebter Mensch.

Die Opfer fühlen sich oftmals hilflos und schweigen aus Angst vor weiteren Verletzungen.

Auch bestehende finanzielle Abhängigkeiten zwischen Opfer und Täter erschweren den Schritt zur Trennung.

Was das Opfer tun kann, erfährst du unter Tipps.

Gewalttaten in familiären beziehungsweise partnerschaftlichen Beziehungen sind keine bloßen „Streitigkeiten" oder „Ruhestörungen", sondern Gewalttaten.

Es gibt nicht den typischen Gewalttäter oder die typische Gewalttäterin. Häufig sind diese Personen nur zu Hause kontrollierend und verletzend, scheinen aber in der Öffentlichkeit im Umgang mit Partnern und Kindern freundlich und fürsorglich zu sein.

Die meisten Täter übernehmen nicht die Verantwortung für ihre Gewalthandlungen und versuchen, diese zu entschuldigen. Sie sind kaum bereit, ihre gewalttätigen Übergriffe als ihr eigenes Problem anzuerkennen und müssen lernen, ihre Aggressionen in den Griff zu bekommen.

Wenn du wissen willst, welche Folgen das haben kann, lies weiter unter Tipps und unter der Rubrik                        „Strafverfahren“.

Wenn es in deiner Familie immer wieder zu Gewalt zwischen den Erwachsenen kommt oder sogar du selbst von der Gewalt direkt mit betroffen bist, dann muss das aufhören! Du hast das Recht, Gewalthandlungen nicht sehen, hören, fühlen und erleben zu müssen. Keine Form der Gewalt ist o. k. Es gibt andere Möglichkeiten mit Konflikten umzugehen. Das kann jeder lernen.

Es ist nicht richtig, wie der Täter oder die Täterin handelt und sie machen sich strafbar. Auch wenn es sehr schwer für dich ist, weil es z. B. dein eigener Vater ist oder eine andere Person, die du lieb hast, solltest du Hilfe holen. Du kannst dich an die Polizei wenden oder an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt.

Welche Möglichkeiten du noch hast, dich zu schützen und Hilfe zu bekommen, kannst du unter Hilfeangebote und Tipps lesen.

Eure Fragen zum Thema

Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten, neigen oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Schon deshalb muss häusliche Gewalt verhindert und umgehend gestoppt werden.

Du hast das Recht, Gewalthandlungen nicht sehen, hören, fühlen und erleben zu müssen. Keine Form der Gewalt ist o. k. Es gibt andere Möglichkeiten mit Konflikten umzugehen. Das kann jeder lernen; auch deine Eltern.

Welche Möglichkeiten du hast, dich zu schützen und Hilfe zu bekommen, kannst du unter „Hier bekommst du Hilfe“ lesen.

Erwachsene haben die Pflicht, dich vor Gefahren zu schützen. Wenn sie das nicht können oder wollen, musst du selbst etwas tun. Du darfst dich schützen. Du bist wichtig. Lies weiter unter Tipps, um zu erfahren, was du tun kannst.

Wenn es sich um eine sehr schlimme Situation handelt, die sofort beendet werden muss, rufe die Polizei unter 110.

Gehört Gewalt in deiner Familie zum Alltag und du willst das alles nicht mehr aushalten müssen, dann hole dir Hilfe. Sofortmaßnahmen im Notfall und das Planen und Organisieren von Hilfe findest du unter Tipps.

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