Fahrradfahrer

Im Verkehr sind Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer gemeinsam unterwegs, im "Mischverkehr" auf Fahrbahnen nebeneinander oder nach Verkehrsarten getrennt, z. B. durch Rad- und Gehwege neben Schnellstraßen.

Das Miteinander auf öffentlichen Wegen ist durch die StVO geregelt. Die Grundlagen sind oft noch aus der Radfahrausbildung in der Schule bekannt. Nur wenn alle diese Regeln beachten, funktioniert unser System Straßenverkehr mit möglichst wenigen Unfällen. Trotzdem solltest du dein BESTES, dein Gehirn, mit einem Radhelm schützen. Denn Fehler und Stürze können immer passieren. Durch einen Radhelm werden Kopfverletzungen deutlich gemindert.

Fakten

Zu einem verkehrssicheren Fahrrad oder Pedelec gehören:

  • zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen (Vorder- und Hinterradbremse)
  • Klingel zur Warnung vor Gefahren (helltönend)
  • Frontscheinwerfer für weißes Abblendlicht (Umschaltung auf Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion möglich)
  • Rückstrahler (Frontreflektor weiß – darf im Frontscheinwerfer integriert sein)
  • Schlussleuchte für rotes Licht (Bremslichtfunktion zusätzlich möglich)
  • Rückstrahler (Reflektor rot der Kategorie „Z“ – darf mit Schlussleuchte verbaut sein)
  • Pedalrückstrahler (Reflektoren gelb – je nach vorne und hinten wirkend)
  • Seitliche Reflexion entweder durch Speichenreflektoren (2 gelbe Reflektoren pro Rad), durch ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen von Vorder- und Hinterrad, oder durch weiß retroreflektierende Speichen oder Speichenhülsen an jeder Speiche
  • Lichtmaschine (Dynamo) oder Batterie oder Akku oder eine Kombination daraus
  • Bremsen (zwei voneinander unabhängig wirkende Systeme)

Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Funktionierende Beleuchtung und reflektierende Kleidung verbessert deine Sicht und Erkennbarkeit!

Radfahrer erleiden bei schweren Unfällen häufig auch Kopfverletzungen. Mit einem Fahrradhelm lassen sich Verletzungen am Schädel und vor allem am bzw. im Gehirn vermeiden oder zumindest deutlich mindern.

"Man kann sich das Gehirn als Zusammenschluss vieler einzelner Computer vorstellen - ein riesiges Netzwerk. Damit wird klar, dass bereits eine Störung der Kommunikation im Gehirn zu einem schweren Netzwerkschaden mit entsprechenden Ausfällen führt." (Zitat Prof. Dr. Martin Schuhmann, Leiter der Kinderneurochirurgie des Uni-Klinikums Tübingen, Mitinitiator der Radhelmkampagne "Schütze Dein BESTES." im Kampagnen-Introvideo)

Zu einer Störung deiner Schaltzentrale sollte es erst gar nicht kommen, denn dein Gehirn ist alles - Verstand, Sprache, Gefühl. Es ist das BESTE, was du hast und deshalb dein verwundbarster Punkt! Schütze es!

Noch nicht überzeugt? Hier gibt es einen Spot dazu (FSK ab 6 Jahren freigegeben).

Ihr kennt alle den Begriff E-Bike als Sammelbegriff für elektrounterstützte Zweiräder. Tatsächlich wird dieser Begriff vom Gesetzgeber nur für bestimmte, einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder (ohne Tretunterstützung) verwendet.

Wir benutzen den Oberbegriff Elektrorad, um die unterschiedlichen Varianten zu erklären. Unter diesem Begriff werden hauptsächlich folgende Mobilitätsvarianten angeboten werden:

  • Pedelecs (Fahrzeuge gem. § 1 Abs. 3 StVG): Nur beim Pedale treten unterstützt ein Motor mit max. 250 Watt bis zu max. 25 km/h. Ohne Tretunterstützung ist eine so genannte Anfahr- und Schiebehilfe bis 6 km/h erlaubt.
  • S-Pedelecs (schnelle Pedelecs): Fahrzeuge, deren Elektromotor beim Pedale treten mit höheren Leistungswerten unterstützt oder die alternativ auch ohne Pedalunterstützung, nur mit elektrischer Energie, gefahren werden können. Wichtig für dich: Nur ein Pedelec wird rechtlich als Fahrrad behandelt und darf von dir ohne Führerschein benutzt werden. Viele Details, auch zur Ausstattung, Fahrerlaubnis usw. erfährst du hier.
  • E-Bike:  Der Begriff E-Bike wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gemäß § 39 Abs. 7 definiert als „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet". Hierzu gehören einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, ohne in die Pedale zu  treten, einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf ebener Strecke gedrosselt sind sowie Leichtmofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Seit neuestem werden  auch so genannte R-Pedelecs (Race-Pedelecs) angeboten. Ein R-Pedelec ist eine Steigerungsform des S-Pedelecs bis zu 920 Watt Leistung und ist bis zu 75 km/h schnell. Es ist für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen und darf deshalb nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
 

Die Beleuchtung am Fahrrad und natürlich auch an Elektrorädern ist besonders wichtig bei entsprechenden Sichtverhältnissen wie Dämmerung, Dunkelheit, Regen oder Nebel.

Deshalb sollte die Beleuchtungsanlage deines Fahrrades immer funktionieren, besonders wenn im Herbst die Tage kürzer werden.

Reflektierende Kleidung erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich, denn man wird besser und früher von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen.

Die inzwischen zum Mitführen in Fahrzeugen vorgeschriebenen Warnwesten leisten bei Zweirädern wie Fahrrad oder Pedelec in Sachen Erkennbarkeit ganz gute Dienste. Man kennt das von Roller- und Motorradfahrern, die auf der Fahrt häufig Warnwesten tragen und so optimal und rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden.

Eure Fragen zum Thema

Es besteht keine Pflicht, beim Rad- oder Pedelecfahren einen Helm zu tragen. Die Entscheidung triffst du - hoffentlich in der Gewissheit, dass Fahrradhelme vor bösen Verletzungen schützen können.

Ja, auch Rennräder unterliegen wie alle Fahrräder Beleuchtungsvorschriften.

Beleuchtungseinrichtungen müssen bei entsprechenden Sichtverhältnissen (ab Dämmerung) am Rennrad angebracht und betrieben werden.

Nur während der Teilnahme an erlaubten Radrennen sind Rennräder auf abgesperrten Rennstrecken von den Beleuchtungsvorschriften befreit.

Bei großräumigen Kraftfahrzeugen kann der Fahrer die Bereiche vor, neben und hinter seinem Fahrzeug (z. B. Lkw, Sattelzug) vom Fahrzeugsitz nur eingeschränkt einsehen. Deshalb kann der Kraftfahrer Personen oder Sachen, die sich an bestimmten Positionen im Verkehrsraum aufhalten, bei Verkehrsvorgängen nicht rechtzeitig erkennen. Flächen, die vom Fahrer nicht einzusehen sind, befinden sich im so genannten toten Winkel.

Dieses Phänomen ist zwar den meisten Lkw- oder Busfahrern, oft aber nicht den Fußgängern, Inline-Skatern oder Radfahrern bekannt.

Wichtig ist es deshalb, dass du

  • dich für den Fahrer "sichtbar" machst,
  • mit ihm möglichst Blickkontakt herstellst,
  • dich nicht zwischen Fahrzeuge zwängst,
  • Engstellen zwischen Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen / Gebäuden meidest und
  • die Anfahrbewegungen von Fahrzeugen beobachtest.

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