Führerschein

Mit dem ersten Führerschein (gesetzlich Fahrerlaubnis genannt) ändert sich für dich die Mobilität - du bist nicht mehr „nur“ Fußgänger, Radfahrer oder Mitfahrer, sondern darfst eigenständig mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Ein wichtiger Schritt, bei dem deine Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aber deutlich zunimmt, denn dein Kraftfahrzeug entwickelt bauartbedingt mehr Kräfte als z. B. ein Fahrrad. Damit steigt auch das Unfallpotenzial bei unvorsichtiger und rücksichtsloser Fahrweise.

Als Fußgänger oder Radfahrer kennst du sicherlich bereits die Vorteile der Einhaltung von Regeln, sonst würden viele Begegnungen und Abläufe im Straßenverkehr einfach nicht funktionieren. Mit dem Führerschein kommen noch mehr Regeln hinzu - diese zu beachten und fit am Steuer sowie immer rücksichtsvoll am Verkehr teilzunehmen hilft entscheidend, Unfälle zu vermeiden.

Fakten

Der früheste Einstieg in die Welt der Führerscheine ist mit 15 Jahren. Dann kann die Prüfbescheinigung für das Führen von Mofas ablegt werden. Diese ist zwar rechtlich keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich die „Erlaubnis zum Führen von Mofas“, in der Konsequenz aber für Jugendliche sicher genauso wichtig wie die später möglichen Fahrerlaubnisklassen. Die ersten „echten“ Fahrerlaubnisklassen kann man zum 16. Lebensjahr ablegen:

  • AM - leichte zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Mokicks), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von jeweils maximal 45 km/h.
  • A1 - Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 KW.

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Der Auto-Führerschein - Führerscheinklasse B (für Kraftwagen bis 3,5 t zG) und BE (siehe Klasse B und zusätzlich einem Anhänger von 750 bis 3.500 kg) - kann seit einigen Jahren bereits zum 17. Geburtstag abgelegt werden. Durch das Begleitete Fahren ab 17 (§ 48a FeV), auch bekannt unter der Bezeichnung BF 17, ist dies unter Begleitung einer mindestens 30-jährigen Person (meist Mutter oder Vater) möglich.

Bereits mit 16 1/2 Jahren kannst du dich in der Fahrschule zur Ausbildung anmelden. Dort kannst du bereits vor deinem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung für den Erwerb dieser Fahrerlaubnisse kannst du einen Monat vor deinem 17. Geburtstag machen.

Nach bestandener Prüfung bekommst du nach deinem 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung. Diese ist im Fahrzeug mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt, denn du darfst nur zusammen mit einer Begleitperson unterwegs sein.

Die führerscheinpflichtigen Fahrzeuge sind in der FeV aufgeführt. Wenn du im öffentlichen Straßenverkehr ein derartiges Kraftfahrzeug ohne Führerschein fährst, nennt man das rechtlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat nach § 21 StVG, die mit einer Geldstrafe oder manchmal sogar einer Freiheitsstrafe geahndet wird. Außerdem bekommst du später Probleme, wenn du den Führerschein erwerben willst. Die Wartezeit auf den Führerschein, den du vielleicht mit 16 Jahren machen willst, kann sich durch eine Sperre deutlich verlängern.

Eine Strafe droht auch dem Halter eines führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugs, wenn er anordnet oder insbesondere zulässt, dass das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis gefahren wird. Wenn bei einer solchen Fahrt noch ein Unfall passiert, gibt es meist große Schwierigkeiten mit der Versicherung. Es sollte für dich also selbstverständlich sein, die erforderliche Fahrerlaubnis zu erwerben, bevor du mit dem entsprechenden Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmst.

Wenn du erst mal stolzer Inhaber einer Fahrerlaubnis bist, musst du wissen, dass diese bei bestimmten Verstößen auch gerichtlich oder durch die Behörde entzogen werden kann. Typische Verstöße sind z. B. die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, denn dadurch wird die Verkehrstüchtigkeit ganz erheblich eingeschränkt.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Führerschein seine Gültigkeit verliert. Er muss nach einer festgelegten Sperrfrist wieder neu beantragt werden. Man spricht dann von der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die recht schwierig sein kann, z. B. nach einer Alkoholfahrt. Die Kosten, manchmal auch für eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung), muss der Antragsteller selbst tragen.

Bei bestimmten Verkehrsverstößen, etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden von der Bußgeldbehörde neben der Geldbuße auch Fahrverbote verhängt.

Beim Fahrverbot (Dauer ein bis drei Monate) erhält der Verursacher seinen Führerschein nach Ablauf der Frist „automatisch“ zurück.

Eure Fragen zum Thema

Du musst bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Wenn du das nicht tust, erhältst du keinen neuen Führerschein. Für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist entscheidend, weshalb diese überhaupt entzogen wurde. Insbesondere nach einer Verkehrsteilnahme unter Alkohol- und Drogeneinfluss kann die Führerscheinstelle von dir verlangen, dass du an einer medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) teilnimmst. Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist dann entscheidend vom Ergebnis dieser Untersuchung abhängig.

Dein Mofa ist ein vom Zulassungsverfahren ausgenommenes Fahrzeug. Für das Fahren im öffentlichen Straßenverkehr meldest du es mit der Betriebserlaubnis bei einer Versicherung an und erhältst dafür ein Versicherungskennzeichen, das jährlich wechselt.

Besteht zum Zeitpunkt der Fahrt gar keine Versicherung, ist das eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Wurde das aktuelle Versicherungskennzeichen nicht am Mofa angebracht, ein Versicherungsvertrag besteht aber, ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit und wird im Regelfall mit einem Bußgeld geahndet.

Für das Mofa ist eine Prüfbescheinigung vorgeschrieben. Diese erhältst du nach einer entsprechenden Ausbildung mit abschließender Prüfung (Prüfbescheinigung). Wirst du von der Polizei mit deinem Mofa ertappt, ohne dass du eine Prüfbescheinigung nachweisen kannst, ist das eine Ordnungswidrigkeit und wird im Regelfall mit einer einem Verwarngeld geahndet.

Die Prüfbescheinigung ist rechtlich kein Führerschein (Fahrerlaubnis), deshalb ist der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit.

Verbindliche Angaben hierzu kann dir nur eine Fahrschule geben. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus den Fahrschulgebühren für theoretischen und praktischen Unterricht sowie den Prüfungsgebühren zusammen. Vielleicht können dir deine Eltern einen Rat geben, bei welcher Fahrschule du bezüglich der Kosten am besten anfragst und vielleicht auch die Fahrausbildung machst.

Wenn du als Fahrer eines Fahrzeugs unterwegs bist, für das du einen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung brauchst, musst du diese Dokumente dabei haben.

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