Opfer/Geschädigter

Opfer bist du dann, wenn jemand dir gegenüber eine Straftat begeht, das heißt, dich entweder körperlich, psychisch oder materiell schädigt – wie zum Beispiel durch eine Körperverletzung oder durch einen Fahrraddiebstahl. Du hast immer das Recht, dich bei der Polizei zu melden und die Straftat anzuzeigen. Du kannst eine solche Anzeige bei der Polizei mündlich zu Protokoll geben. In der Folge wird diese von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und diese leitet dann das Ermittlungsverfahren ein. Als Opfer bist du immer auch Zeuge einer Straftat.

Bei bestimmten Delikten kannst du über den Fortgang des Verfahrens (mit)entscheiden, nämlich bei den so genannten Antragsdelikten. Hier musst du schriftlich erklären, dass du die Strafverfolgung wünschst (z. B. bei Körperverletzung oder Beleidigung). Gegen deinen Willen darf nur bei besonderem öffentlichem Interesse Anklage erhoben werden (z. B. bei Körperverletzung, wenn die Tat besonders roh und rücksichtslos begangen wurde). Diese Verpflichtung zur Strafverfolgung beruht auf dem Legalitätsprinzip.

Bei Antragsdelikten beträgt die Frist zur Stellung eines Strafantrages drei Monate ab Kenntnis der Tat.

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