Urheberrecht

Viele Jugendliche laden sich im Internet Songs und Videos herunter und tauschen sie untereinander aus. Oft wissen sie dabei gar nicht, woher diese Dateien ursprünglich stammen. Es kann schnell passieren, dass Dateien ausgetauscht werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Das bedeutet, dass die Verwendung und Verbreitung dieser Dateien nur eingeschränkt erlaubt ist. Wenn sie dennoch kopiert und weitergegeben werden, ist das nach dem Urheberrechtsgesetz strafbar.

Neben einer Strafanzeige können Abmahnungen und Schadensersatzforderungen die Folge sein.

Fakten

Wenn du urheberrechtlich geschützte Dateien wie Songs, Filme oder auch Software in einer Tauschbörse herunterlädst, stellst du sie automatisch sofort anderen zum Download zur Verfügung. Beides ist nach dem Urheberrechtsgesetz § 106 UrhG strafbar.

Du machst dich auch nach § 106 Urheberrechtsgesetz strafbar, wenn du Dateien aus illegalen Quellen herunterlädst. Eine illegale Quelle zu erkennen ist schwer. Ein sicheres Indiz dafür ist, wenn zum Beispiel der Film, den du herunterladen möchtest, gerade noch im Kino läuft.

Wenn du eine Musik-CD rippst und dabei den Kopierschutz umgehst, machst du dich nach § 108b UrhG strafbar.

Das gleiche gilt, wenn du Software illegal nutzt, z. B. mit gehackten Freischaltcodes oder Seriennummern.

Betroffene und Beteiligte

Beim Herunterladen und Tauschen von Dateien im Internet kann es schnell passieren, dass du dich strafbar machst. Ohne es zu wissen, kannst du gegen das Urheberrecht verstoßen. Du kannst das vermeiden, indem du legale Download- Portale nutzt, auf denen das Herunterladen meistens etwas kostet, damit die Künstler Geld mit ihren Werken verdienen.

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