
Alles rund um den Bahnhof
Zu den Bahnanlagen des Bundes gehören rund 5.700 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie ein Schienennetz von ungefähr 33.000 Streckenkolometern. Sie sind Teil der kritischen Infrastruktur. Das sind alle lebenswichtigen Bereiche, ohne die unser Alltag und unsere Gesellschaft nicht funktionieren würden.
Damit alles sicher läuft und z. B. Unfälle durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn vermieden werden, gibt es an den Bahnanlagen einige Regeln, die du kennen und an die du dich halten solltest.
Fakten
Der Aufenthalt an Bahnhöfen und in der Nähe von Gleisen erfordert Aufmerksamkeit und Vorausschau. Du solltest Ansagen gut hören können – manchmal ändert sich der Bahnsteig oder es gibt wichtige Durchsagen zu den Zügen.
Die weiße Linie an der Bahnsteigkante ist für deine Sicherheit da. Halte immer genügend Abstand zur Bahnsteigkante und bleibe hinter der Linie. Denn durch die Sogwirkung ein- und durchfahrender Züge können Sachen oder auch Personen umgeworfen und mitgerissen werden. Trete immer erst dann über die weiße Linie, wenn der Zug steht und du einsteigen kannst.
Im Bahnhof gelten bestimmte Regeln. Die Hausordnung hilft, dass sich alle wohlfühlen und sicher sind: Fahrgäste, Bahnmitarbeitende und auch du. Sie sagt zum Beispiel, wo du dich aufhalten darfst, was erlaubt ist und wie du dich bei Gefahr richtig verhältst. Kurz gesagt: Die Hausordnung schützt dich und alle anderen am Bahnhof.
Wenn du die Hausordnung im Bahnhof nicht beachtest, kann das Folgen haben. Je nach Situation kann das heißen:
- Du wirst vom Bahnhofsgelände verwiesen oder bekommst Hausverbot.
- Du musst für Schäden oder Verschmutzungen aufkommen.
- Zusätzlich kann eine Strafanzeige, z. B. bei gefährlichen Verhalten, folgen.
- Polizei oder Sicherheitskräfte dürfen eingreifen, wenn andere oder du selbst gefährdet sind.
Die Hausordnung der Deutschen Bahn AG findest du unter www.deutschebahn.com
Ein herrenloses Gepäckstück ist ein Koffer, Rucksack oder eine Tasche, die ohne den Besitzer herumsteht, offenbar niemandem gehört und keiner Person zugeordnet werden kann. Oft sind es einfach vergessene Sachen – aber das kann gefährlich sein, weil nicht bekannt ist, was sich darin befindet und ob es Schaden anrichten könnte.
Fast alle herrenlose Gepäckstücke werden aus Versehen oder aus Nachlässigkeit stehen gelassen. Im polizeilichen Sprachgebrauch werden sie als nicht zuzuordnender Gegenstand (NZG) bezeichnet. Solltest du ein herrenloses Gepäckstück finden, dessen Inhalt nicht sichtbar ist, berühre es nicht. Warte kurz, ob du eine Person in Sichtweite ausmachen kannst, der das Gepäckstück gehört. In ganz vielen Fällen klärt sich die Lage in den ersten Minuten von allein auf. Falls sich keine Person ausmachen lässt, dann sprich das Bahnhofspersonal oder die Bundespolizei über den Fund an oder wähle die 110.
Ist der Besitzer des Gepäckstückes nach einer Lautsprecherdurchsage nicht auszumachen, kann es schnell zu einem Polizeieinsatz mit Polizeihund und Spezialkräften kommen. Die damit einhergehenden Absperrungen können natürlich Auswirkungen auf den Zugverkehr haben und zu Verspätungen bzw. Ausfällen von Zügen führen. Achte auf dein Gepäck und vergiss es nicht!
In einer 3-S-Zentrale (3 S = Service, Sicherheit und Sauberkeit) laufen rund um die Uhr alle wichtigen Informationen zum Betriebsablauf im Bahnhof zusammen. Hier koordinieren die Mitarbeitenden den sicheren Bahnhofsbetrieb und die Weitergabe von Informationen bei Unregelmäßigkeiten an alle Beteiligte. An einigen Bahnhöfen stehen zudem Hilferuf- und Informationssäulen. Über diese kannst du jederzeit direkten Kontakt zur jeweiligen 3-S-Zentrale aufnehmen.
Die Bundespolizei ist für die Sicherheit an den Bahnhöfen sowie an der gesamten Strecke der Deutschen Bahn zuständig. An vielen Bahnhöfen befindet sich die Bundespolizei direkt vor Ort. Im Bahnhof weisen Piktogramme mit einem abgebildeten Uniformierten mit weißer Mütze als Orientierungshilfe den Weg zu den Dienststellen. Zudem ist die Bundespolizei unter der kostenlosen Servicenummer 0800 6 888 000 erreichbar. In Notfällen wähle aber immer den polizeilichen Notruf 110!
Betroffene und Beteiligte
Im Bahnhof, auf dem Bahnsteig und im Zug bist du in der Regeln nicht allein unterwegs – egal ob als Reisender mit oder ohne Gepäck, mit Fahrrad oder Roller. Verhalte dich deshalb so, dass du weder dich noch andere Personen gefährdest. Dazu gehört auch, keine laute Musik mit oder ohne Kopfhörer zu hören oder dein Handy zu benutzen, sondern deine Aufmerksamkeit voll und ganz auf den Zugverkehr zu richten und Rücksicht auf Mitreisende zu nehmen.
Sicherheitskräfte und Zugbegleiter sorgen dafür, dass du am Bahnhof und im Zug sicher bist. Sie helfen bei Problemen, achten darauf, dass alle Regeln eingehalten werden und sind immer ansprechbar, wenn etwas passiert. In Notfällen ruf die 110 an.
Eure Fragen zum Thema (FAQ)
Wasser, Strom, Lebensmittel oder der öffentliche Nahverkehr sind für uns alltägliche Dinge, die jedoch lebensnotwendig sind. Die Versorgung mit diesen und weiteren unentbehrlichen Gütern und Dienstleistungen übernehmen in Deutschland sogenannte Kritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS). Dazu gehören beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, der (Bahn-)Verkehr, aber auch die medizinische Versorgung.
Wie bedeutsam Kritische Infrastrukturen sind, erkennt man erst, wenn es zu Störungen kommt. Denn sie bilden die Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft.
NZG steht im polizeilichen Kontext für einen nicht zuzuordnenden Gegenstand. Es handelt sich dabei um Gegenstände, die im öffentlichen Raum liegen gelassen wurden und nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden können. Die Gegenstände stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar, da von ihnen eine Gefahr ausgehen kann. Sie müssen deshalb von der Polizei entsprechend behandelt werden.
Geräumte Züge, gesperrte Bahnsteige, Verspätungen von Zügen – wenn viele Personen zur Klärung der Situation miteinbezogen werden, kann das echt teuer werden. Die Kosten des Polizeieinsatzes werden geprüft und können auf den Verursachenden zukommen. Die zu erwartenden Kosten der zivilrechtlichen Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB belaufen sich schnell auf eine höhere fünfstellige Summe.
Damit es nicht so weit kommt, lass dein Gepäck nicht aus den Augen oder besser noch, behalte es immer bei dir!
Wenn ein Zug ohne Halt am Bahnhof durchfährt, ertönt oft ein Warnsignal und eine Lautsprecherdurchsage. Dann heißt es besonders: Von der Bahnsteigkante zurücktreten und Abstand halten!
Abbildung: Schild Achtung an der Bahnsteigkante (Quelle: Canva)





