Tuning

Wenn du mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen willst, muss dieses technisch in Ordnung sein. Bremsen, Räder, Beleuchtung, Lenkung, Räder und Antrieb müssen aufeinander abgestimmt sein und sicher funktionieren. Damit dies gewährleistet ist, wurden für die Hersteller zahlreiche detaillierte Vorschriften erstellt. Soll ein Fahrzeug in Serie hergestellt werden, wird ein Prototyp durch umfangreiche Tests und Maßnahmen geprüft, ob alle Vorschriften beachtet wurden. Danach erhalten alle Fahrzeuge dieser Serie eine Betriebserlaubnis oder ein Prüfzertifikat. Mit diesem Nachweis kann das Fahrzeug zugelassen werden.

Mofas und zweirädrige Kleinkrafträder sind meist zulassungsfrei. Mit der Betriebserlaubnis kannst du das notwendige Versicherungskennzeichen beantragen und bei einer Kontrolle nachweisen, dass das Fahrzeug technisch o.k. ist und sicher geführt werden kann. Werden aber wichtige Teile des Fahrzeugs nachträglich verändert, ist dies eine Bauartveränderung, also Tuning.

Fakten

Wird ein wichtiges geprüftes Bauteil verändert oder ausgetauscht, darf dadurch die Sicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden. Das ist insbesondere bei Bauteilen wie Fahrzeugrahmen, Lenkung, Bremsen, Beleuchtung, Bereifung und Motorleistung der Fall. Sollen Teile ausgetauscht werden, weil diese kaputt sind oder das Fahrzeug schöner oder schneller gemacht werden soll, müssen diese Ersatzteile speziell für dieses Fahrzeug geprüft und zugelassen sein. In manchen Fällen muss der Anbau durch einen Fachmann ausgeführt werden und der richtige Um- oder Anbau durch eine Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ geprüft werden.

Der Anbau von Original-Ersatzteilen ist in aller Regel problemlos zulässig. Machst du den Anbau selbst, muss er in jeder Hinsicht fachmännisch ausgeführt sein. Besser ist, einen Fachkundigen oder eine Fachwerkstatt mit dem Umbau oder der Reparatur zu beauftragen.

Beim „Frisieren“ soll die Leistung gesteigert, also, ein Fahrzeug schneller gemacht werden. Entweder soll der Motor einen höheren Hubraum erhalten, die Kraftstoffzufuhr oder die Drehzahl erhöht oder das Übersetzungsverhältnis verändert werden. Manchmal soll auch in die elektrisch geregelte Einspritzung oder bei Automatikgetrieben in die Variomatik eingegriffen werden.

Um einen anderen "Sound" zu erhalten oder die Leistung zu verändern, wird auch gerne eine andere Auspuffanlage angebaut. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Änderungen, die der Fahrzeughersteller nicht geprüft hat und die deshalb grundsätzlich unzulässig sind.

Die Prüfbescheinigung bei Mofas oder die Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder sind an die so genannte „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ der jeweiligen Fahrzeuge gebunden. Wenn das Mofa oder Kleinkraftrad nach der Leistungssteigerung schneller läuft, reichen diese Erlaubnisse nicht mehr aus, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat (Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis) und riskiert eine hohe Geldstrafe, den Führerscheinentzug oder eine Fahrerlaubnissperre.

Wer mit einem unzulässig veränderten Fahrzeug einen Unfall verursacht, riskiert darüber hinaus, dass die Versicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt oder zwar zunächst den Unfallschaden bezahlt, dann aber zumindest einen Teil der Schadenssumme vom Verursacher zurückfordert..

Hast du weitere Fragen zum Fahrzeugtuning? Im Internet kannst du dir unter www.tune-it-safe.de beim virtuellen Tuning-Experten  Mr. SAFE T weiteren Rat holen.

Die Internetseite gibt dir auch Informationen darüber, weshalb es so wichtig ist, sich beim Tunen strikt an die technischen Vorschriften zu halten.

Eure Fragen zum Thema

Fahren unter 16 Jahren mit einer frisierten Maschine ist rechtlich gesehen "Fahren ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und ohne gültigen Führerschein". Auch wenn du eine Prüfbescheinigung für ein Mofa hast, reicht diese Erlaubnis nicht aus. Das frisierte Mofa ist führerscheinpflichtig. Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Wer von der Polizei erwischt wird, muss neben einer Geldstrafe und / oder abzuleistenden Sozialstunden auch mit Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Die Wartezeit auf den Führerschein, den man vielleicht mit 16 Jahren machen will, kann sich dadurch deutlich verlängern.

Veränderungen, die nicht von den zuständigen Prüfstellen, wie zum Beispiel dem TÜV, abgenommen sind, lassen die allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Wer mit einer "frisierten Maschine" einen Unfall verursacht oder darin verwickelt ist, wird außerdem von der Versicherung in Regress genommen. Das bedeutet, die Versicherung bezahlt zunächst den Unfallschaden, fordert aber zumindest einen Teil der Schadenssumme vom Verursacher zurück.

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