Halloween: Nicht jeder Streich ist okay
Wenn Du an Halloween Streiche spielen willst, solltest Du vorsichtig sein: Aus einem harmlosen Streich kann schnell eine Sachbeschädigung werden. Unter Umständen musst Du auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wenn Du beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier Kratzer im Lack verursachst, liegt beispielsweise eine Sachbeschädigung vor. Beschädigst Du fremdes Eigentum oder fügst einem anderen Menschen Schaden zu, kann das mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Wenn Du Gegenstände beschädigst oder zerstörst, die der öffentlichen Nutzung dienen, wie zum Beispiel Parkbänke oder Haltestellenhäuschen, liegt eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ vor. In diesem Fall muss Du mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen und darüber hinaus auch für den entstandenen Schaden aufkommen.
Ziehst Du mit einer Streiche spielenden Gruppe herum, beteiligst Dich aber nicht an den Streichen, kannst Du trotzdem zur Verantwortung gezogen werden, wenn dabei ein Schaden entsteht. In diesem Fall musst Du wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt noch eine finanzielle Schadenswiedergutmachung.
Wirst Du Zeuge oder Opfer einer Sachbeschädigung, zögere nicht und wähle die Notrufnummer 110.