Stalking? Gesetzesreform!
Stalking kann auch Dich treffen! So wie jede Person jeden Alters, jeden Berufs und Einkommens, jeder Religion und Nationalität. Mädchen sowie Jungs können damit konfrontiert werden.
Stalker verfolgen, belästigen und terrorisieren ihre Opfer.
Zukünftig fallen auch digitales Ausspähen, Einschüchterung und das Vortäuschen einer falschen Identität unter den Straftatbestand Stalking. Die Bundesregierung hat jetzt eine entsprechende Gesetzesreform gebilligt.
Der Gesetzentwurf dient der Bekämpfung von digitalem Stalking. Über sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen sollen durch den Gesetzentwurf konkret erfasst werden.
Dabei geht es auch um eine Formulierung aus dem geltenden Gesetzestext, die in der Praxis für Probleme sorgt. Strafverfolgungsbehörden müssen Verdächtigen bisher „beharrliches“ Stalking nachweisen. Das Justizministerium will die Hürden der Strafbarkeit senken: „beharrlich“ soll nun durch „wiederholt“ ersetzt werden.
Der Strafrahmen soll weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u.a. Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht werden. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist.
SO KANNST DU DICH GEGEN STALKING WEHREN:
- Mach dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Du keinerlei Kontakt mehr möchtest. Bleib konsequent!
- Öffentlichkeit kann schützen: Informiere Dein gesamtes Umfeld (z. B. Deine Familie, Freunde, Mitschüler und Nachbarn), wenn Du Opfer eines Stalkers geworden bist.
- Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Dich verfolgt, in Eure Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmiere die Polizei über den Notruf 110.
- Dokumentiere alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit Du, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel hast.
- Lass Dich bei Telefonterror und CyberStalking (über das Internet) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, EMail-Adresse etc.) beraten.
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Nachstellung/Stalking auf dieser Website
Hinweise für Stalking-Opfer auf Polizei-Beratung