Vandalismus geht alle an
Demolierte Haltestellen, aufgeschlitzte Sitze in der Bahn oder besprühte Hauswände – das hast Du sicher auch schon bemerkt: Vandalismus ist überall sichtbar.
Wer bezahlt für den vermeintlichen „Spaß“?
Im Strafrecht gibt es den Begriff „Vandalismus“ nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der Beschädigung. Es kann z. B. eine Sachbeschädigung sein – und die ist strafbar!
Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann belangt werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ (§ 304 StGB) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören, sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen, z. B. Parkbänke demoliert oder Scheiben in Zügen zerkratzt.
Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen.
Wird der Täter gefunden, muss der Schaden, also z. B. das Handy oder die Parkbank, vom Täter ersetzt bzw. bezahlt werden. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.
Die Täter/-innen richten mit ihrer Zerstörung einen Sachschaden an, der zu Lasten aller geht.
Tipps und Zivilcourage zeigen:
- Schau nicht weg, wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört.
- Ruf die Polizei und erstatte umgehend Anzeige.
- Greif aber keinesfalls selbst ein! Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen ausarten, vor allem dann, wenn Alkohol im Spiel ist.
- Du kannst trotzdem mithelfen, indem Du Dir Tätermerkmale genau einprägst und bei der Polizei als Zeuge aussagst.
Die Aktion-tu-was gibt mit ihren sechs Regeln für den Ernstfall Hilfestellung und Orientierung für brenzlige Situationen.
- Sprich auch mit Freunden darüber.
- Seid Euch gegenseitig Vorbild, wie mit öffentlichem oder privatem Eigentum umgegangen werden soll.
- Rat und Hilfe geben z. B. auch Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter. Die Jugendsachbearbeiter/-innen bzw. Jugendbeauftragte der Polizei stehen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Vandalismusschäden sollten umgehend gemeldet werden, vor allem wenn eine Gefahr für Andere besteht, wie zum Beispiel bei zerstörten Baustellenabdeckungen oder zersplitterten Glasscheiben.