Strafverfahren

Bei einer Straftat muss häufig die Polizei eingeschaltet werden. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe von Personen und staatlichen Einrichtungen, die in einem solchen Fall aktiv werden. Die rechtliche Grundlage für Strafverfahren gegen junge Menschen (14 bis unter 18 Jahre) ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Jugendstrafverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das heißt, im Strafverfahren werden die persönliche Entwicklung, die derzeitige Situation und die Probleme des jungen Menschen stärker berücksichtigt als in Strafverfahren gegen Erwachsene.

Nach dem Jugendstrafrecht können auch straffällig gewordene Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) verurteilt werden, wenn das Gericht sie vom Reifegrad her jugendlichen Straftätern gleichsetzt.

Was auf Jugendliche zukommt, wenn Sie ein Strafverfahren durchlaufen müssen, wer daran wie beteiligt ist und welche Rechte Jugendliche haben, wenn sie angeklagt werden, beantwortet in sieben kurzen Clips die Videoreihe „Erwischt?! und jetzt…?

Welche Stationen es im Jugendstrafverfahren gibt, siehst du auf dem Schaubild.