Sachbeschädigung ist kein Scherz
April, April: Der 1. April verleitet manchmal zu Scherzen, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollte Dir auch klar sein, denn für entstandene Schäden können Deine Eltern und Du als Kind (ab 7. Jahren) haftbar gemacht werden.
Streiche und Scherze sind nicht immer eine gute Idee. Wenn dabei Gegenstände zerstört werden, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Wenn Du Dich daran beteiligst, hat das Folgen für Dich und Deine Eltern. Auch dann, wenn Du mit einer Gruppe von Kindern unterwegs warst, die öffentliche Einrichtungen usw. beschädigt hat. Denn dann kannst auch Du als unbeteiligte Person zur Verantwortung gezogen werden. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ist dann mindestens mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Tipps, um Dich nicht strafbar zu machen
- Lass dich nicht zu Streichen und Scherzen überreden, bei denen Gegenstände oder fremdes Eigentum beschädigt werden könnten. Auch wer nur "Schmiere" steht, macht sich strafbar.
- Sieht nicht weg, wenn jemand fremdes Eigentum beschädigt. Wende dich in einer akuten Situation an einen Erwachsenen oder an die Polizei unter 110.
- Greife nicht selbst ein. Gewalt gegen Gegenstände kann auch zu Gewalt gegen Personen ausarten.
- Melde auch Schäden, die eine Gefahr für andere sein könnten.
Mehr Informationen zum Thema Sachbeschädigung, Vandalismus und Illegale Graffiti: