Fußgänger, Jogger und Skater

Fußgänger, Jogger, Skater und Radfahrer haben keine Knautschzone – werden sie z.B. von einem Fahrzeug erfasst, trifft die volle Energie den Körper. Deshalb spricht man bei Fußgängern von den "schwächsten" Verkehrsteilnehmern. Unfälle haben für sie unmittelbare Folgen für die Gesundheit. Auch Fußgänger sollten sich daher an die Grundregeln im Straßenverkehr halten. Übrigens: Die Fußgänger-Regeln gelten auch für Jogger und Skater. Dabei ist besondere Rücksichtnahme auf andere Fußgänger angesagt.

Fakten

Die Grundregeln für Fußgänger im Straßenverkehr sind in § 25 STVO geregelt.

Als Fußgänger musst du grundsätzlich Gehwege benutzen.

Die Fahrbahn darfst du nur benutzen, wenn weder ein Gehweg noch ein Seitenstreifen vorhanden ist.

Auf der Fahrbahn wird innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand und außerhalb am linken Fahrbahnrand gegangen, wenn das zumutbar ist. Die Fahrzeuge kommen dir dann auf deiner Seite entgegen und du kannst besser und rechtzeitig etwa auf zu geringen Seitenabstand reagieren und ausweichen.

Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, z. B. bei schmalen Fahrbahnen, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

Die Fahrbahn überquerst du unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung. An Kreuzungen oder Einmündungen musst du stets Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen benutzen, sofern sie vorhanden sind. Sei hier auch ein Vorbild für Kinder!

Wenn du eine auffällige, möglichst sogar reflektierende Kleidung trägst, erkennen dich Fahrzeugführer besser und rechtzeitig – insbesondere bei Dunkelheit. Dies gilt vor allem auch, wenn du als Jogger oder Skater unterwegs bist. Dadurch wird deine Teilnahme am Straßenverkehr für dich sicherer.

Auch für Skater sind Fahrbahnen und Seitenstreifen grundsätzlich tabu. Nur wenn es keinen Gehweg gibt, dürfen Skater auch die Fahrbahn benutzen. Dies gilt innerorts stets am linken oder rechten Straßenrand. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich: immer am linken Straßenrand und damit in Gegenrichtung des Verkehrs bewegen.

Das Schild "Skater/Rollschuhfahrer frei" (Symbol „Skater/Rollschuhfahrer“ mit Text „frei“) erlaubt das Skaten auch auf Fahrbahnen. Rollschuh-Fahrer oder Inline-Skater müssen sich dort mit äußerster Vorsicht und besonderer Rücksichtnahme am äußersten rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung bewegen und müssen Fahrzeugen das Überholen ermöglichen.

Auf jeden Fall solltest du nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und immer bremsbereit sein – nimm besonders auf Fußgänger Rücksicht! Nicht vergessen: Helm, Handgelenk-, Ellenbogen- und Knieschützer sowie Reflektoren sind für sicherheitsbewusste Skater selbstverständlich.

Viele hören auch wenn sie unterwegs sind über Kopfhörer Musik. Doch ist dabei eine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen und rechtzeitige Wahrnehmung wichtiger Umgebungsgeräusche noch möglich? Leider nein - das haben zahlreiche Unfälle bewiesen. Sicher hast du schon einmal davon gelesen oder gehört, dass ein Fußgänger, Jogger, Skater oder Radfahrer im Straßenverkehr verunglückt ist, weil er einen Kopfhörer trug bzw. einen Stöpsel im Ohr hatte. Fast immer mit schlimmen Unfallfolgen, die manchmal auch tödlich endeten. Untersuchungen zeigen, dass sich schon bei leiser Musik die Reaktionszeit verlängert. Das Fahrgeräusch eines Autos wird einfach später wahrgenommen. In manchen Fällen wurde sogar die Straßenbahn überhört - mit tragischen Folgen.

Sehen und Hören sind die wichtigsten Sinne im Straßenverkehr - benutze sie!

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