Waffen / Sprengstoff

Die Faszination ist groß - die Gefahr ist größer

Schusswaffen und andere Waffen üben auf viele Erwachsene, aber auch auf Kinder und Jugendliche eine große Faszination aus. Sie werden in den meisten Krimis benutzt und auch in Comics sowie anderen Geschichten gibt es oft Helden, die alle möglichen Waffen einsetzen, um sich für das Gute stark zu machen.

Die Realität sieht jedoch anders aus. Nur wenige Menschen, zum Beispiel Polizeibeamte, dürfen unter anderem Schusswaffen mit sich führen - und sind froh wenn diese nicht zum Einsatz kommen.

Hier wird über legale und illegale Waffen, sowie über die Waffen, die die Polizei am häufigsten bei Jugendlichen findet, informiert.

Es gibt Gegenstände (z. B. ein Stein), die nicht zweckmäßig eingesetzt so gefährlich sein können wie Waffen, aber nach dem Gesetz keine Waffen sind. In unserem Leitfaden findest du darüber genaue Informationen. Hier versuchen wir dir in Kürze die nötigsten Informationen zu vermitteln.

 

Messer und Pfefferspray zur Selbstverteidigung

Das Mitführen von Waffen ist nicht nur - je nach Waffe - verboten, das heißt illegal, sondern auch sehr gefährlich. Das gilt auch für das Mitführen von Messern und Pfefferspray, um sich zu verteidigen.

DIE POLIZEI RÄT DESHALB VOM MITFÜHREN JEGLICHER ART VON WAFFEN AB.

Denn:

  • Wenn du eine Waffe trägst, fühlst du dich vermeintlich sicher und stark. Das kann dazu führen, dass du dich in gefährlichen Situationen riskanter verhältst, z.B. einen Angreifer provozierst.
  • Wenn du eine Waffe trägst, denkst du vielleicht nicht mehr darüber nach, wie du dich in einer gefährlichen Situation am besten verhältst.
  • Wenn du eine Waffe trägst, kann sie dir dein Gegner abnehmen und gegen dich verwenden.
  • Wenn du eine Waffe trägst, kann die Gewalt eskalieren, d.h. die Situation kann sich verschärfen.
  • Wenn du eine Waffe trägst, ist es für Helfer und für die Polizei schwer erkennbar, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Wenn du eine Waffe trägst, besteht die Gefahr, dass du damit dein Gegenüber lebensbedrohlich verletzt, zum Beispiel mit einem Messer. Das kann erhebliche Folgen für dich haben, du kannst dich strafbar machen und verurteilt werden.
  • Schreckschusswaffen sind häufig nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Das kann dazu führen, dass die Polizei im schlimmsten Fall schießt.

 

Stärke dein Sicherheitsgefühl – ohne Waffen!

Statt eine Waffe zu tragen, kannst du dein Sicherheitsgefühl und deine tatsächliche Sicherheit verbessern, indem du folgende Verhaltenstipps berücksichtigst:

  • Achte auf deine Umgebung. Hör auf dein Bauchgefühl. Es warnt dich instinktiv vor bedrohlichen Situationen.
  • Halte Abstand, entfern dich so früh wie möglich von bedrohlichen Situationen. Begib dich an sichere Orte (z.B. Straßenseite / U-Bahn-Abteil wechseln, Kioske, Geschäfte, Restaurants aufsuchen).
  • Wenn dich jemand provoziert: Mach Außenstehenden deutlich, dass du die Person nicht kennst und es sich nicht um einen privaten Streit handelt, zum Beispiel in dem du sagst: „Ich kenne Sie/ dich nicht, lassen Sie/du mich in Ruhe“.
  • Vermeide einen Angreifer mit Worten zu provozieren oder sogar körperlich zu attackieren, zum Beispiel indem du diesen schubst.
  • Spreche unbeteiligte Umstehende direkt an („Hey Sie mit der grünen Jacke, kommen Sie, helfen Sie…“). Beschreibe die Situation und fordere Hilfe ein.
  • Ruf die Polizei über die Notrufnummer 110 und erstatte Strafanzeige, um den oder die Angreifer zu stoppen.

 

Nimm dir Zeit, verinnerliche die Tipps und bereite dich damit gedanklich auf gefährliche Situationen vor. So weißt du, wie du im Ernstfall handeln musst, ohne lange nachzudenken. Damit bist du sicher in dem was du tust und strahlst dies auch aus. Das kann potentielle Täter abschrecken.

 

Statt Messer und Pfefferspray: Taschenalarm

Als Alternative zu Messer oder Pfefferspray etc. kannst du einen sogenannten Schrill- oder Taschenalarm nutzen: Wirst du angegriffen und löst den Alarm aus, erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.