Handy, Kopfhörer & Co

Für Fahrzeugführer wie Auto- oder Radfahrer ist der Griff zum Handy oder zu sonstigen elektronischen Geräten wie etwa Radio, Navi oder Tablet während der Fahrt verboten (§ 23 Abs.1a StVO). Aber auch als Fußgänger, Inliner oder Skater usw. ist man beim Telefonieren oder Nachrichten-Schreiben vom Verkehrsgeschehen erheblich abgelenkt. Überraschende und kritische Situationen erkennst du vielleicht zu spät und kannst dann nicht mehr rechtzeitig reagieren. Das Fahren, aber auch das Gehen kann zum gefährlichen „Blindflug“ werden.

Bei jedem vierten schweren Unfall, so schätzen Unfallforscher, spielt Unaufmerksamkeit oder Ablenkung eine Rolle.

Also: Konzentriere dich stets auf den Straßenverkehr, auch als Fußgänger! Greife nur zum Handy oder Smartphone, wenn du dich abseits hinstellst, z. B. an einer Haltestelle, und nur auf das Gespräch oder die Nachricht konzentrieren kannst. Du musst wissen, dass das Gehirn nur eine, maximal zwei komplexe Tätigkeiten gleichzeitig koordinieren kann. Das gilt ohne Unterschied für Männer und Frauen.

Fakten

Nicht zu glauben - Verkehrsgeräusche können wertvolle Informationen enthalten, um rechtzeitig reagieren zu können - du solltest sie grundsätzlich wahrnehmen und aus der allgemeinen Geräuschkulisse unterscheiden können. Deine Lieblingsmusik über Kopfhörer verhindert aber, auch bei normaler Lautstärke, dass du etwa ein herannahendes Fahrzeug rechtzeitig hörst oder Schwierigkeiten hast zu bestimmen, aus welcher Richtung ein Geräusch überhaupt kommt. Sondersignale von Rettungsfahrzeugen oder der Polizei hörst du viel zu spät, und moderne Elektroautos oder E-Bikes vielleicht gar nicht. Gefahrensituationen sind vorprogrammiert.

Als Fußgänger deshalb einfach auf den Kopfhörer verzichten - gefahrloses Abschalten ist im Bus, in der Bahn oder an der Haltestelle möglich.

Kaum zu glauben - das Unfallrisiko bei Alltagshandlungen wie Essen, Trinken oder Rauchen am Steuer steigt um das 1,5-Fache und um das 14-fache, wenn der Fahrer mit dem Handy beschäftigt ist. Der Fahrer legt bei einer Fahrgeschwindigkeit von 100 km/h pro Sekunde eine Fahrstrecke von etwa 30 Metern zurück. Das heißt, dass er je nach Ablenkungsgrad und Gesprächsdauer mehrere Hundert Meter im „Blindflug“ unterwegs sein kann. Damit gefährdet er sich und vor allem auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich.

Nach neuesten Erkenntnissen werden Konzentration und Aufmerksamkeit durch das Telefonieren während der Fahrt entscheidend beeinträchtigt. Die Fähigkeit zur Informationsaufnahme und -verarbeitung wird verringert, der Fahrer ist abgelenkt. Das Telefonieren führt zu verlängerten Reaktions- und Entscheidungszeiten. Verkehrssicherheitsrelevante Informationen werden erst später oder in geringerer Intensität wahrgenommen. Das Aufmerksamkeitsdefizit und der Umstand, wichtige Signale aus dem Verkehrsgeschehen nicht rechtzeitig wahrnehmen zu können, erhöhen die Unfallgefahr. Kann sich der Fahrer nicht dem aktuellen Verkehrsgeschehen aktiv und konzentriert widmen, weil seine Aufmerksamkeit an die Nutzung des Mobiltelefons gebunden ist, können kurzfristig wichtige Automatismen im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs ausfallen, z. B. beim sicheren Spurhalten, beim rechtzeitigen Schalten, dem richtigen Einschätzen des Abstandes und der Fahrgeschwindigkeit. Man ist im „Blindflug“ unterwegs.

Ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO, also wenn man als Fahrer eines Fahrzeugs das Handy oder ein sonstiges elektronisches Gerät nutzt, wird wie folgt geahndet:

  • 100 Euro und 1 Punkt für Kraftfahrzeugführer (ohne Gefährdung)
  • 55 Euro für andere Fahrzeugführer (z. B. Radfahrer)

Betroffene und Beteiligte

Denke immer daran, dass du im Verkehr nicht alleine unterwegs bist, sei es als Fußgänger, Fahrrad- oder Rollerfahrer, Skater usw. Verhalte dich so, dass du weder dich noch andere gefährdest. Dazu gehört eben auch, keine Musik mit Kopfhörern zu hören oder dein Handy oder Smartphone zu benutzen, sondern deine Aufmerksamkeit voll und ganz auf den Straßenverkehr zu richten

Eure Fragen zum Thema

Entscheidend ist, dass das Kraftfahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist. Auf die Dauer kommt es in aller Regel nicht an.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass nicht überall zum Telefonieren angehalten werden darf. Auf Seitenstreifen einer Kraftfahrtstraße oder Autobahn sowie anderen Verkehrsflächen, auf denen das Halten nicht gestattet ist, darf auch zum Zwecke des Telefonierens nicht angehalten werden, dabei ist es unerheblich, ob der Motor abgeschaltet ist.

Mobiltelefone sind üblicherweise mit zahlreichen weiteren Funktionen ausgestattet, z. B. Kalender, Kameratechnik, Datenträger für Nachrichten oder Musik, Navigationsdaten, SMS usw.

Alles, was dem Mobiltelefon als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten dient, wird von der Verbotsnorm erfasst.

Muss zur Bedienung einer dieser Funktionen das Mobiltelefon hochgenommen oder gehalten werden, liegt eine „Nutzung“ vor und die Inanspruchnahme dieser Bedienfunktionen ist untersagt. Selbstverständlich zählen auch das Lesen oder Erstellen von Nachrichten zu den verbotenen Handlungen.

Telefonieren mittels Freisprecheinrichtungen oder unter Nutzung moderner Verbindungstechnik ist zulässig, solange hierzu das Telefon oder der Hörer nicht aufgenommen werden müssen.

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