
LACHGAS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE VERBOTEN
Seit April 2026 darf Lachgas nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Auch der Besitz oder Erwerb ist für Minderjährige verboten. Warum? Weil Lachgas deiner Gesundheit schaden kann – selbst wenn es oft als „harmlose“ Partydroge dargestellt wird.
Warum ist Lachgas gefährlich?
Lachgas kann Übelkeit, Schwindel oder starke Kopfschmerzen auslösen. Noch schlimmer: Wenn du es öfter inhalierst, kann es zu dauerhaften Nerven- und Hirnschäden kommen – und im schlimmsten Fall sogar tödlich enden. Es ist also alles andere als harmlos!
Was ändert sich jetzt?
Der Verkauf von Lachgas – egal ob im Laden, online oder an Automaten – ist jetzt verboten. Das soll dich und andere Kinder und Jugendliche vor diesen Risiken schützen. Wenn du oder deine Freunde damit in Kontakt kommen, ist es wichtig, sich Hilfe zu holen.
Wenn du auf Onlineshops oder Social-Media-Profile stößt, die gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen, kannst du das über das Hotlineformular von jugendschutz.net melden.



