
Legale Waffen
Viele Gegenstände können je nach Verwendung so gefährlich sein, wie eine Waffe. Wie zum Beispiel ein großer Stein, der auf eine Person geworfen wird und damit großen körperlichen Schaden anrichtet. Der Stein ist aber nach dem Waffengesetz keine Waffe.
Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes.
Allerdings sind die meisten erfassten Waffen erst ab einem Alter von 18 Jahren frei!
Daher rät die Polizei, dass es besser ist, keine Waffen zu besitzen und mit sich zu führen. Schnell kann aus einer relativ harmlosen Situation eine gefährliche und unkontrollierbare Situation werden - und daran sind häufig Waffen schuld.
Fakten
So genannte Paintball- und Gotcha-Waffen müssen als Kennzeichen das „F“ im Fünfeck haben. Dann darf man sie ab 18 Jahren erlaubnisfrei erwerben und besitzen, zum Führen der Waffe ist ein Waffenschein erforderlich. Der Verstoß gegen die Altersvorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit. Verstößt man gegen die Waffenscheinpflicht, ist dies ein Vergehen.
Soft-Air-Waffen sind nur dann Spielzeugwaffen, wenn die Geschossenergie nicht mehr als 0,5 Joule beträgt. Erwerben und besitzen darf sie jeder, führen darf man sie nur dann, wenn diese Waffen nicht wie echte Schusswaffen aussehen. Das heißt sie müssen als Spielzeugwaffen erkennbar sein.
Reizstoffsprühgeräte müssen ein Zulassungszeichen haben und dürfen ab 14 Jahren erworben, besessen und geführt werden, allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen sowie im Personenfernverkehr.
Pfefferspray, auch Tierabwehrspray genannt, ist nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt und frei von Begrenzungen.
Elektroschocker benötigen ein amtliches Prüfzeichen, dann dürfen sie ab 18 erworben und besessen werden. Führen darf man sie ebenfalls ab 18 Jahren, jedoch nicht bei öffentlichen Veranstaltungen.
Messer sind dann Waffen im Sinne des Waffengesetzes, wenn ihre Machart darauf schließen lässt, dass sie in erster Linie dafür bestimmt sind, einem Menschen durch einen Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen.
Ein Taschenmesser ist zum Beispiel keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, obwohl man damit auch erheblichen Schaden anrichten kann.
Wann ein Messer zu einem verbotenen Gegenstand wird, regelt das Waffengesetz.
Es gibt Messer, die unabhängig von ihrer Zweckbestimmung einer gesonderten Regelung unterworfen sind. Siehe auch illegale Waffen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie im öffentlichen Personenfernverkehr ist das Führen von allen Messern verboten.
Gebrauchsmesser und solche mit einer Klingenlänge unter 12 cm unterliegen keinen waffenrechtlichen Einschränkungen, diese darf man erwerben, besitzen und führen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen sowie im öffentlichen Personenfernverkehr ist allerdings das Führen von allen Messern verboten.
Einhandmesser mit feststellbarer Klinge darf man nur erwerben und besitzen, wenn sie keine Hieb- und Stichwaffen sind. Mit sich führen darf man sie nur dann, wenn man sie beruflich, sportlich oder fürs Theater nutzt, ansonsten ist dies verboten und eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt ebenso für feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm.
Springmesser mit seitlich herausspringender, höchstens 8,5 cm langer Klinge und nur einseitig geschliffen darf man ab 18 Jahren erwerben und besitzen, es ist jedoch verboten, diese außer zur Berufsausübung, beim Sport oder Theater zu führen.
Dolche mit beidseitig durchgeschliffener Klinge, Stilette mit schmaler, spitz zulaufender Klinge, Bajonette (Seitengewehre), Degen, Säbel oder Schwerter darf man ab 18 Jahren erwerben und besitzen, das Führen wiederum ist verboten.
Verstößt man gegen das vorgegebene Alter oder ist man 18 Jahre, aber führt es bei sich, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Führt man es verbotenerweise auch noch bei öffentlichen Veranstaltungen mit sich, ist es ein Vergehen.
Beim Baseballschläger handelt es sich, sofern er im Originalzustand ist, um ein Sportgerät und ist somit nicht vom Waffengesetz erfasst. Ist allerdings erkennbar, dass ein Baseballschläger als Waffe verwendet werden soll, können die Bestimmungen für Hiebwaffen gelten.
Reizgas darf man ab 14 Jahren erwerben, aber bei öffentlichen Veranstaltungen und im Personenfernverkehr nicht mitführen. Pfefferspray ist nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt und hat keinerlei Altersbeschränkungen.
Des Weiteren gibt es auch vom Waffengesetz freigestellte Waffen / Geräte wie z. B. Pfeil und Bogen oder Blasrohre, bei denen die Geschosse unmittelbar durch Muskelkraft angetrieben werden. Freigestellte Waffen und Geräte unterliegen keinerlei Bestimmungen des Waffengesetzes.
Betroffene und Beteiligte
Eure Fragen zum Thema
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bestraft werden.
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mindestens mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Waffen, die als Sportgerät verwendet werden, benötigen dafür eine Erlaubnis.
Zu diesen Waffen fragst du am besten deinen Trainer im Verein, der kann dir alles zum erforderlichen Alter und/oder den bestimmten Voraussetzungen oder Bedingungen sagen.




